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POL-DO: Hamm, Tötungsdelikt vom 04.03.2017 Gemeinsame Presseerklärung (Nachtrag) der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Mordkommission der Polizei Dortmund
05.03.2017 – 19:12
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 0271
Gemeinsame Presseerklärung (Nachtrag) der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Mordkommission der Polizei Dortmund
Die Obduktion ergab als Todesursache inneres Verbluten, weil durch mehrere Messerstiche innere Organe des 41-jährigen Opfers verletzt worden sind. Der 42-jährige Beschuldigte macht keine Angaben bei der Polizei und lässt sich anwaltlich vertreten. Durch die Staatsanwaltschaft Dortmund wurde Haftbefehl wegen Totschlags beantragt. Dieser wurde durch den Haftrichter des AG Dortmund erlassen und der Beschuldigte der JVA Dortmund überführt.
Die Pressehoheit obliegt der Staatsanwaltschaft Dortmund, Herr OStA Dombert (Erreichbarkeit: 0172/2913913).
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund